Kommunen müssen nicht vor Ästen schützen

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Städte und Gemeinden haften nicht für Schäden durch herunterfallende Äste von gesunden Straßenbäumen.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einen entsprechenden Grundsatzbeschluss am Donnerstag verkündet (Az. III ZR 352/13), so der MDR Thüringen. Ein Mann aus Suhl hatte seine Stadt auf Schadenersatz verklagt, weil Pappel-Äste über Nacht auf sein geparktes Auto gefallen waren. Für die Schäden verlangte der Kläger mehr als 3.200 Euro von der Gemeinde, weil die ihrer Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sei.Der Vorsitzende Richter sagte hingegen zur Begründung, die Behörden seien andernfalls gezwungen, Bäume an Straßen zu fällen, die - wie Pappeln - auch in gesundem Zustand Äste verlieren. Gelegentlich abbrechende Ästen gehörten jedoch zu den "naturgebundenen Lebensrisiken". Die Stadt habe Baumkontrollen durchgeführt und sei damit ihren Pflichten nachgekommen. Der Suhler Oberbürgermeister Jens Triebel begrüßte die Entscheidung: Sie sei eine gute Nachricht für alle Straßenbäume Deutschlands, sagte er dem MDR Thüringen. Er hätte bei einem anderslautenden Urteil befürchtet, dass viele Bäume abgeholzt würden, nur um Schadensersatzansprüchen zu entgehen.Das Oberlandesgericht Jena hatte in der Vorinstanz die Klage grundsätzlich für gerechtfertigt erklärt. Pappeln zählten demnach zu Baumarten, die anfällig für Astabbrüche seien. Sie dürften laut den Jenaer Richtern daher nicht in die Nähe öffentlicher Parkflächen stehen. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob diese Entscheidung auf - und wies die Klage ab. Die Pappeln vor dem Haus des Klägers wurden inzwischen dennoch gefällt. Das wäre allerdings rechtlich nicht nötig gewesen, sagte der Vorsitzende Richter am BGH.

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