Kommunaler Datenschutztag 2018
Im Mai 2018 wird die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft treten. Auch das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), das die neuen europäischen Datenschutzvorgaben umsetzen und konkretisieren wird, findet dann Anwendung. Was kommt auf die öffentliche Verwaltung – insbesondere die Kommunen – zu? Was wird sich gegenüber dem derzeit noch geltenden Datenschutzrecht ändern? Darüber informiert der Kommunale Datenschutztag des Behörden Spiegel am 24. April 2018 in Berlin.
Seminarablauf
09:00 Uhr Registrierung und Begrüßungskaffee
09:30 Uhr Begrüßung und Einführung
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., fachlicher Leiter des Datenschutztages
09:45 Uhr Grundsätzliche Fragen der EU-DSGVO und der Regelungen durch das BDSG (neu)
Rechtsanwalt Dr. Justus Gaden und Rechtsanwältin Kelda Niemeyer
11:15 Uhr Kaffee- und Kommunikationspause
11:45 Uhr Herausgehobene inhaltliche Fragen der EU-DSGVO und des BDSG (neu)
Rechtsanwalt Axel Dumann und Rechtsanwältin Britta Neß
14:00 Uhr Herausforderungen und Chancen des neuen Datenschutzrechts für Behördenvertreter auf der Grundlage des EU-DSGVO
PD Dr. Ariane Berger, Deutscher Landkreistag
16:00 Uhr Institutionelle Absicherungen des neuen Datenschutzrechts, Sanktionen
Regelungen der Datenschutzbeauftragten
17:30 Uhr Zusammenfassung und Verabschiedung
Prof. Dr. Wilfried Bernhardt, Staatssekretär a.D., fachlicher Leiter des Datenschutztages Resümee
Ausführliche Informationen sowie ein Anmeldeformular finden Sie hier. Eine Online-Anmeldung ist unter www.fuehrungskraefte-forum.de möglich.
Quelle: Behörden Spiegel-Gruppe