Förderung von Hardware-Nachrüstung für kommunale Fahrzeuge
Mitte März 2019 hat der Bundestag über die Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes abgestimmt. Mit der Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sollen unverhältnismäßige Maßnahmen bei nur geringfügigen Grenzwertüberschreitungen im Automobilverkehr vermieden werden. Die neuen Regelungen schaffen die erforderliche Rechtssicherheit bezüglich Verkehrsverboten für Fahrzeuge mit einer geeigneten Hardware-Nachrüstung. Dazu gehören nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge und Handwerker- und Lieferfahrzeuge, Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 6 sowie Euro VI und bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge.
Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020
„Die Bundesregierung hat zur Verbesserung der Luftqualität das 'Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2020' aufgesetzt. Das hilft den Kommunen und kommunalen Unternehmen, schwere dieselgetriebene Kommunalfahrzeuge in den aktuell stark belasteten Städten umzurüsten. Wir begrüßen es sehr, dass die Bundesregierung explizit Ausnahmen für nachgerüstete Fahrzeuge im kommunalen Fuhrpark geschaffen hat, damit diese den essenziellen Leistungen der Daseinsvorsorge wie der Müllabfuhr, der Straßenreinigung oder der Kanalreinigung nachgehen können“, kommentierte die Hauptgeschäftsführerin des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) Katherina Reiche.
Auch kommunale Unternehmen können damit Förderprogramme abrufen, mithilfe derer sie Fahrzeuge des kommunalen Fuhrparks umrüsten können – über den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs hinaus. Dafür hatte sich der VKU beim Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) eingesetzt. Eine Übersicht über die verschiedenen Förderungsmöglichkeiten finden Sie in der "Broschüre - Sofortprogramm „Saubere Luft 2017 - 2020“ des BMVI.
Quellen: VKU, BMVI