FLL-„Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“

Die FLL-„Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut“ werden überarbeitet – Hinweise aus der Fachwelt bis zum 15. August 2018 möglich.
Quelle: FLL

Die konstituierende Sitzung des neuen Regelwerkausschusses (RWA) ‚Gebietseigenes Saatgut‘ fand am 11. Juli 2018 in der FLL-Geschäftsstelle in Bonn statt, um zeitnah mit der anstehenden Überarbeitung beginnen zu können. Ein vorbereitendes Delegierungsverfahren wurde eingeleitet, damit betroffene Berufs- und Fachverbände eine Person zur Vertretung ihrer Interessen in den RWA entsenden können.
Die Fachwelt erhält darüber hinaus die Möglichkeit, der FLL Korrektur-, Ergänzungs- und Erweiterungshinweise mitzuteilen, welche bei der Überarbeitung des Regelwerkes berücksichtigt werden sollen. Diese können als konkrete und begründete Textvorschläge bis zum 15. August 2018 an die FLL-Geschäftsstelle gesendet werden. Zur Erleichterung der Aufbereitung aller Hinweise bitten wir um die Verwendung eines entsprechenden Formblattes unter https://www.fll.de/fachgremien/aktuelles-gremienarbeit.html.

Hintergrund:
Die FLL-‚Empfehlungen für Begrünungen mit gebietseigenem Saatgut‘ wurden erstmals 2014 veröffentlicht. In diesen FLL-Empfehlungen werden normative Regelungen für so genanntes ‚Naturraumtreues Saatgut‘ (z.B. als Mähgut, Druschgut, Vegetationssoden) und ‚Regiosaatgut‘ (z. B. Regiosaatgut-Mischungen, RSM Regio) vorgegeben.

Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) schreibt nach einer zehnjährigen Übergangsfrist ab März 2020 die Anwendung von gebietseigenem (autochthonem) Saatgut in der ‚freien Natur‘ bindend vor. Aus Kreisen des FLL-RWA Gebietseigenes Saatgut und in verschiedenen Fachtagungen wurde in den letzten Jahren mit Hinblick auf das anstehende Ende der gesetzlichen Übergangsfrist eine Überarbeitung der FLL-Empfehlungen angeregt. Dieser Wunsch wird auch durch aktuelle Überarbeitungswünsche mehrerer Fachverbände und Experten unterstützt.

 

Ziel ist die Veröffentlichung der überarbeiteten Ausgabe 2014 zum Ende der Übergangsfrist des BNatSchG im Jahr 2020, um allen Anwendern aktuelle Handlungsempfehlungen als Hilfestellung anbieten zu können.

Quelle: FLL