DEULA-Expertentipp: Reifenwissen
Wer sich einem Reifen gegenübersieht, kann, während er den Kopf immer weiter verdreht, eine Vielzahl von Kennwerten, Abkürzungen und Angaben lesen. Auf den Flanken der Reifen stehen die wichtigsten technischen Daten. Nach der Europarichtlinie ECE-R54 erhalten alle Nutzfahrzeugreifen außer der Größenkennzeichnung eine „Betriebskennung“. Diese gibt die Betriebsgrenzen für Last und Geschwindigkeit an. Sie umfasst eine Tragfähigkeitskennzahl für Einzel- und Zwillingsreifen sowie ein Geschwindigkeitssymbol (z. B. 156/150 L) Mit einer Zusatzkennung kann die Tragfähigkeit für eine alternative höhere Geschwindigkeit angegeben werden. Sie steht in einem Kreis. Damit ein Reifen überhaupt zu einem Fahrzeug passt, sind die Größenangaben entscheidend. Die Aufschrift 315/80 R 22.5 bedeutet beispielsweise, dass der Reifen eine Gesamtbreite von 315 mm aufweist, die Querschnittshöhe zur -breite 80 % beträgt, es sich um eine Radialbauweise handelt und der Felgendurchmesser für diesen Reifen 22,50 Zoll betragen muss.
EU-Reifenlabel
Reifen für Pkw, Leicht-Lkw und Lkw müssen seit 2012 eine Kennzeichnung aufweisen, aus der bestimmte Leistungsparameter hervorgehen. Mit dem EU-Reifenlabel verfolgt der Gesetzgeber die drei Ziele höherer Verkehrssicherheit (Nasshaftung und Bremsvermögen), besserem Schutz der Umwelt (Schadstoff- und Geräuschemission) und mehr Energieeffizienz (Reduzierung des Kraftstoffverbrauchs). Auto- und Transporterreifen müssen einen Aufkleber oder ein separates Label aufweisen. Lkw-Reifen brauchen keinen Aufkleber, es muss dem Kunden aber gezeigt bzw. zugänglich gemacht werden. Die Werte der Label sind vom Idealwert A in der Farbe Grün bis zum schlechtesten Wert G dunkelrot abgestuft.
Beim Rollwiderstand, der für Energieeffizienz steht und sich damit direkt auf den Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen auswirkt, bedeutet der Unterschied zwischen F und A eine Kraftstoffeinsparung von bis zu 14,7 %. Die Klasse G ist bei Lkw-Reifen nicht belegt. Das Label-Symbol für Nasshaftung des Reifens informiert über den Sicherheitsaspekt der Haftung auf nassen Straßen, was sich nicht nur auf die Bremsleistung auswirkt, sondern ebenso auf das Fahrverhalten allgemein sowie auf bessere Lenkbarkeit und Seitenführung. Die Wirkung variiert je nach Fahrzeug und Fahrbedingungen. Bei einer Vollbremsung kann der Unterschied zwischen Reifen der Klasse G und der Klasse A bis zu 30 % im Bremsweg betragen bzw. bei einem durchschnittlichen Lkw mit 80 km/h bis zu 25 m weniger.
Beim EU-Reifenlabel steht die externe Geräuschentwicklung im Vordergrund. Das Innengeräusch wird nicht berücksichtigt. Das Lautsprecher-Symbol steht für das Abrollgeräusch des Reifens. Bis zu drei stilisierte schwarze Schallwellen und die numerische Angabe in Dezibel (dB) verdeutlichen den Grad der Lärmbelastung beim Vorbeifahren. Pro 3 dB verdoppelt sich das Geräusch. Zwei schwarze Streifen weisen darauf hin, dass das externe Rollgeräusch des Reifens den aktuell geltenden EU-Grenzwerten entspricht oder um bis zu 3 dB darunter liegt. Ein schwarzer Streifen signalisiert, dass das externe Rollgeräusch des Reifens die aktuell geltenden EU-Grenzwerte um mehr als 3 dB unterschreitet.
Die DEULA rät:
Nachschneiden spart Geld und Ressourcen. Das Nachschneiden von Lkw-Reifen kann - je nach Reifentyp und Einsatzbereich - die Kilometerleistung um 15 bis 30 % erhöhen. Nachschneidbare Reifen tragen auf der Flanke einen Hinweis „Regroovable“. Lkw-Reifen sollten nachgeschnitten werden, solange noch genügend Restprofiltiefe vorhanden ist. Empfohlene Restprofiltiefen: 3-4 mm für den normalen Straßenbetrieb, 5-6 mm für Betriebsbedingungen mit erhöhter Wahrscheinlichkeit von Durchstichverletzungen. Die Polsterschicht zwischen Gürteloberkante und Profilrille wird Grundstärke genannt und soll nach dem Nachschneiden 2 mm nicht unterschreiten. Nachschneiden darf nur von qualifizierten Fachkräften vorgenommen werden. Nachgeschnittene Reifen dürfen nicht auf der Lenkachse montiert werden. Deshalb ist auch die Verwendung als Ersatzrad problematisch.
Andreas Cordes, Technischer Ausbilder an der DEULA Westerstede
Weitere Informationen:
Bundesverband DEULA e.V.
Hubert Lücking
info@deula.de
04488/ 830150