Wie ist Abfall zu bewerten?

Die Arbeitsgruppe Kommunalarbeiten traf sich in Kassel, um über die Bewertung von Abfall zu sprechen. Insbesondere ging es dabei um den Abfall, der während Erdarbeiten anfällt.

Prof. Dr. habil. Jupp Kreutzmann von der Nordum Akademie in Rostock begann mit seinem Vortrag über Boden, Sedimente, Bankettschälgut. Maßgebend für die abfallrechtliche Bewertung der genannten Güter ist der Entledigungswille.

Die weitere Unterscheidung erfolgt in gefährliche und ungefährliche Abfälle, wobei die Entsorgung der gefährlichen Abfälle stets mit hohen Kosten verbunden ist. Für diese Entsorgung ist ein Entsorgungsfachbetrieb mit entsprechender abfallrechtlicher Genehmigung erforderlich und es sind besondere Transportunterlagen erforderlich. Beim Transport ungefährlicher Abfälle ist lediglich die Anzeige des Abfalltransportes erforderlich und das A-Schild am Fahrzeug mitzuführen.

Gefährliche Abfälle sind explosiv, reizend, gesundheitsschädlich, giftig, krebserregend oder  ökotoxisch. Erstaunlich war, dass bei Erdarbeiten derjenige, der den Boden aushebt Erzeuger von Abfällen und damit ordnungsrechtlich Mitverantwortlicher neben Eigentümer und Besitzer ist.

Der Vortrag führte zu regen Diskussionen und brachte eine Vielzahl an Erkenntnissen für die Teilnehmer mit.

So ist die Probennahme ein entscheidendes Kriterium, um belastete von unbelasteten Böden zu unterscheiden.

Eine falsche Probennahme ist rechtlich nicht anerkennungswürdig und führt häufig zu falschen Ergebnissen. Gerade hier werden an der falschen Stelle Kosten gespart. Die Kosten für eine ordnungsgemäße Bodenprobe können bei größeren Mengen schnell steigen. Andererseits ist nur die ordnungsgemäße Probennahme anerkennungswürdig. Es besteht z.B. nicht die Möglichkeit im Baugebiet erkennbar belastete Bereiche des Bodens mit den Unbelasteten zu Vermischen, um durch eine anschließende Probennahme die Werte in einen positiven Bereich zu verschieben. Erfahrene Bodenprobennehmer kennen sich mit den Feinheiten aus und dürften entsprechend beraten.

Die von Prof. Kreutzmann vorgetragenen Fälle veranschaulichten das Problem, verdeutlichten aber auch die bürokratischen Hürden, die es gibt. Es war ernüchternd festzustellen, dass weder die am Markt beteiligten Wettbewerber noch die Behörden, die genauen Regeln und Vorgaben kennen.

Am nächsten Tag referierte Herr Stehr von Stehr Baumaschinen über Bodendruck und die Innovationen, die die Firma Stehr im Bereich Bodenbearbeitung und Verdichtung erfunden hat. Über Videoschnitte wurden die Arbeiten mit den Maschinen der Firma Stehr veranschaulicht.

Sebastian Persinski
BLU

Die Treffen der Arbeitsgruppe Kommunalarbeiten, organisiert vom Bundesverband Lohnunternehmen, finden regelmäßig in Kassel statt. Teilnehmer sind Lohnunternehmer aus ganz Deutschland. Für die nächste Tagung ist geplant, das Thema Vergaberecht aufzugreifen.

Kontakt: persinski@lu-verband.de

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